© Heimat und Geschichtsfreunde Rommerz

1503
Im Jahre 1503 erlaubte der Fliedener Pfarrer die Aufstellung eines Taufsteins in der Michaelskapelle zu Opperz. Rommerz gehörte nicht zu den Orten deren Kinder nun in Opperz getauft wurden, sondern die Gläubigen mussten weiterhin in Flieden, unserer Urpfarrei taufen lassen. Auch die Verstorbenen aus Rommerz wurden in Flieden beigesetzt.



1510
In 1510 erhalten wir erstmals einen Aufschluss über die Bevölkerungszahl von Rommerz. In der Viehbestandsliste werden 11 Viehhalter genannt. Das sind aber nur die Lehnsleute des Fürstabtes, nicht die der Propsteien und des Adels.


 

22. Januar 1568

Die Witwe Amalia (Amelia) von Schletten geborene Küchenmeister, bekundet, dass sie mit Zustimmung ihrer Kinder, Reinhard von Schletten, Johann Christoph (Hans Christoffs) von Schletten und Amalia (Amelia) von Schletten dem [Philipp Schenck zu Schweinsberg], Abt von Fulda, folgende Lehen des Klosters, die sie von ihrem verstorbenen Vater, Heinrich Küchenmeister in [Bad] Orb (Orba), geerbt hat, verkauft hat: die Engelsburg bei Neuhof (Newenhoff) mit allem Zubehör; ein Fischteich oberhalb Neuhof; alle Einkünfte der Engelsburg in Form von Geld, Hafer, Sommerhähnen, Fastnachtshühnern, Festbroten (schonbroten) und Käsen; alle zu der Engelsburg gehörenden Dienste; alle Zinse, Gefälle und Rechte in Neuhof; alle Einkünfte der im Amt Neuhof gelegenen Orte Büchenberg (Buchenbergk), Oberkalbach (Obernn Kalba), Mittelkalbach, Rückers und Rommerz mit den dazu gehörenden Rechten. Alle Lehen werden in dem Umfang verkauft, wie sie sie zuletzt von Wolfgang [Schutzbar genannt Milchling], Abt von Fulda, als Lehen empfangen hat. Sie verspricht durch ihren Obmann, dass alle Lehen unbelastet, unverpfändet und nicht als Morgengabe vergeben sind. Die Lehen sind für 3000 Gulden guter, genehmer Gulden Frankfurter Währung an den Abt verkauft worden. Das Geld hat Amalia vor Erstellung der Urkunde bar erhalten und sagt den Abt von der Zahlung der Kaufsumme los. Sie verzichtet für sich und ihre Erben auf alle Rechte an den verkauften Lehngütern, weist den Abt in deren Besitz ein und übergibt ihm die Urkunden und Register der Lehngüter; falls sich noch weitere Urkunden oder Register auffinden, will sie diese Abt und Kloster ohne Widerspruch zukommen lassen. Sie entbindet alle von dem Verkauf betroffenen Untertanen, die ihr verpflichtet sind, von ihren Eiden und Gelübden, und weist sie an, künftig Abt und Kloster die schuldigen Dienste zu leisten. Sie verspricht für sich und ihre Erben, sich an alle in der Urkunde genannten Regelungen uneingeschränkt zu halten, leistet Währschaft und will zukünftig mit keinerlei Recht gegen den Verkauf der genannten Güter vorgehen; sie verzichtet auf eine nachträgliche Erhöhung des Kaufgeldes und auf die Anwendung des Benefitium Senatus Consultum Velleianum. Siegelankündigung. Amalia von Schletten bittet ihren Schwager, Johann (Hanns) Georg von Erthal, die Urkunde für sie zu besiegeln; er besiegelt die Urkunde, jedoch ohne Schaden für sich und seine Erben. Reinhard, Johann Christoph und ihre Schwester Amalia bekunden für sich und ihre Erben, dass der Verkauf mit ihrem Wissen und ihrer Zustimmung getätigt worden ist. Sie verzichten auf alle Rechte an den verkauften Lehngütern und beschwören bei ihrer adeligen und jungfraulichen Ehre, mit keinerlei Recht gegen den Verkauf vorzugehen; Amalia verzichtet zusätzlich auf die Anwendung des Benefitium Senatus Consultum Velleianum. Siegel- und Unterfertigungsankündigung von Reinhard von Schletten und Johann Christoph von Schletten. Auf die Bitte ihrer Schwester Amalia besiegeln die Brüder die Urkunde für sie. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers 1, Avers 2, Avers 3)

Archivaliensignatur: Hessisches Staatsarchiv Marburg, HStAM\Urk. 75\1616

Sonstige Erschließungsangaben: Originaldatierung: Gescheenn und gebenn Donnerstags nach Sebastiani denn zwenn unnd zwainigstenn monnats Ianuarii nach Christi unnsers lieben Herrenn unnd ainigen Heylanndts gepurth funffzehenn hundertt unnd im acht unnd sechzigistenn iare Unterschriften: (Reinhardt von Schletten subscripsi / Hans Crystoffell vonn Schlettenn) Siegler: Johann Georg von Erthal, Reinhard von Schletten, Johann Christoph von Schletten Formalbeschreibung: Ausfertigung, Pergament, drei mit Pergamentstreifen angehängte Siegel



1582
wurde Neuhof eigenständige Pfarrei und die Kapelle in Opperz zur Pfarrkirche erhoben (in einigen anderen Aufzeichnungen wird dieses Ereignis bereits auf 1560 datiert). Der neu gegründeten Pfarrgemeinde gehörten die Orte Opperz, Neustadt, Ellers, Rommerz (eigene Kapelle ab 1738), Dorfborn, Tiefengruben, Niederkalbach (eigene Kapelle seit 1447), Mittelkalbach (eigene Kapelle seit 1515), Veitsteinbach und Eichenried an. Ihr erster Pfarrer war Johannes Haal (bis 1603).

Zur Festigung der neuen Pfarrei vereinigte der Fürstabt die Einkünfte der Michaelskapelle in Opperz mit denen der Schlosskapelle und der Marienwallfahrtskapelle in Rückers. Mit der Neuordnung der Rückerser Einkünfte nach Neuhof war der Pfarrer von Flieden als der bisher Begünstige nicht einverstanden. Um aber seinen Anspruch auf die Einkünfte zu untermauern, hielt der Neuhofer Pfarrer jeden Samstag in Rückers ein Amt mit Predigt. Darüber kam es in den folgenden Jahrhunderten zwischen Neuhof und Flieden immer wieder zu Meinungsverschiedenheiten.

Durch die Gründung der neuen Pfarrei, ging man von nun an nach Opperz, anstatt nach Flieden, in die Michaelskirche. Auch wurden die Toten nun in Opperz auf dem Friedhof beigesetzt.

 



22.Februar 1591


Wolf Dietrich von Merlau gen. Beheim bekundet, dass Johann von Lüder die Güter zu Rommerz für 150 Gulden wieder eingelöst hat.

HStAM Best. Urk. 80  406


 

 13. März 1592

Maximilian [III.], erwählter König von Polen, Erzherzog von Österreich, Hochmeister des Deutschen Ordens und kaiserlicher Kommissar und Administrator des Klosters Fulda bekennt, dass das Kloster seinen treuen Untertanen und Erben in Rommerz (Rommertz), Lorenz (Lentz) Weber dem Jüngeren und Apel Ritter sowie deren Ehefrauen Elisabeth (Bethe) und Katharina (Catharine) und allen ihren Erben auf deren Ersuchen hin mit einer Wiese belehnt haben. Diese liegt in Kemnaten (Kemmathen) [wüst] und stößt an ihrem oberen Ende an Johann (Henn) Schiffers Wiesenflecken, am unteren Ende reicht sie bis an Konrad (Cuntz) Kirchers Wassergraben und an den zu dieser Wiese führenden Weg. Die Wiese stammt ursprünglich aus dem Erbe des verstorbenen Wenzel (Wetzell) Möller und wurde von Johann Henckel, Konrad (Cuntz) Kircher und deren Ehefrauen, die diese je zu einem Drittel besaßen, um 130 Gulden abgekauft. Die Wiese in Kemnaten wurde danach Lenz Weber, Apel Ritter und deren Ehefrauen zum Gebrauch als Erblehen wieder verliehen. Dazu kommt noch die Versicherung [?] an die Mühlherren, die Einnehmer der oberen Wiese sind, die nicht an andere Grundstücke anstößt, augenscheinlich bei der Inbesitznahme der Wiese nicht zu benachteiligen. Dafür werden die Lehnsnehmer und ihre Erben verpflichtet, jährlich an Michaelis [Sept. 29] in das Schloß Neuhof (Neuennhoff) 22 Böhmische [Groschen] fuldischer Währung als Erbzins zu geben. Nach Gewohnheitsrecht wird darüber hinaus festgelegt, dass das Erblehen auf die nächsten Verwandten der Lehensnehmer übertragen werden kann. Ankündigung des Sekretsiegels des Administrators Maximilian. Ausstellungsort: Fulda. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite)

Archivaliensignatur: Hessisches Staatsarchiv Marburg, HStAM\Urk. 75\1680

Sonstige Erschließungsangaben: Originaldatierung: Gebenn zu Fulda Freitags den dreizehendenn Martii im funffzehennhundertten zwei und neunzigstenn jahr
Siegler: Administrator Maximilian [III.]
Formalbeschreibung: Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Sekretsiegel (fehlt)

Bemerkungen: Der 13. März 1592 war kein Freitag, sondern ein Montag.


1594

Neben dem Kloster Fulda und den Propsteien Michaelsberg, Johannesberg und Neuenberg waren in Rommerz weitere Adelsfamilien als Lehnsleute des Fürstabtes begütert, dies waren in 1594 die Herren vom Lüder.

Leihe eines halben Hofs zu Rommerz an Henn Weber durch Johann von Lüder.