Begriff, Umfang und Organisation des Landes Fulda im 19. Jahrhundert
Von Heinrich Jakob Stöhr, aus den Fuldaer Geschichtsblättern 1934
Wer sich näher mit der Heimatgeschichte oder Volkskunde des Fuldaer Landes beschäftigt, wird unwillkürlich ab und zu die Frage aufwerfen, auf welche Gebiete unseres deutschen Vaterlandes er sich in seiner Forschung zu beschränken hat. Die Frage erhält eine eindeutige Antwort bezüglich der Geschichte vor 1800. das Fuldaer Land ist für diese Zeit geichbedeutend mit dem Hochstift Fulda. Als aber die geistilich Herrschaft ihren Endpunkt erreichte, wechselte unser Gebiet häufiger als vielleicht irgendein anderes deutsche Land den Besitzer und gehörte nacheinander zu den verschiedensten Staatsgebilden. Und wie das Fuldaer Land den Herrn wechselte, so sah dieser im "Land Fulda" etwas jeweils Neues. Vorliegende Arbeit stellt sich die Aufgabe, zu untersuchen, welche Gebietsteile unterr dem Namen eines "Landes Fulda" im Laufe des 19. Jahrhunderts zusammengefasst wurden und in welcher Weise sie verwaltungstechnisch organisert waren.
A. Das Hochstift Fulda um das Jahr 1800.
Das Hochstift Fulda war kein Staat im modernen Sinn des Wortes. Zwar war der Fürstbischof als Lehnsmann des Kaisers der eigentliche und alleiniger Träger der Landeshoheit; doch neen ihm beanspuchte das Domkapitel als einziger Landstand eine Art Mitregierung. Es ist für die vorliegender Arbeit nebensächlich, in welchem Verhältnis der Bischof als Landesherr zu dieser Körperschaft stand.Wesentlich dagegen ist die Tatsache, dass diese Teilnahme an der Verwaltung des Landes eine ungleichförmige Gestaltung und Gliederung des Territoriums mit sich brachte. Neben den unmittelbar dem Landesherrn unterstellten Verwaltungsbezirken finden sich solche, die - namentlich bezüglich der niederen gerichtsbarkeit - dem Domkapitel als Körperschaft oder einzelnen Mitglieder dieser Körperschaft, den Pröpsten, unterstellt waren und am besten als mittelbar fürstlich bezeichnet werden. Im folgenden soll der Versuch gemacht werden, den Umfang der einzelnen Verwaltungsbezirke, der Ämter, festzustellen. bei der Spärlichkeit der eigentlichen Quellen ist es durchaus möglich, dass der eine oder andere Irrtum mit unterläuft.
I. Die fürstlichen Ämter
Wann die Ämter im einzelnen entstanden sind, steht noch nicht einwandfrei fest. Es will mir scheinen, als ob sie in unserer gebirgigen Gegend ihren Ursprung in dem Zusammenschluß der Bewohner eines oder mehrerer Flußtäler genommen haben. Diese Talschaften oder wenn man will, Kantone, scheinen von einer Burg aus verwaltet worden zu sein; zumeist mag diese Burg auf einem das Tal beherrschenden Bergvorsprung gestanden haben, aber vereinzelt können auch Wasserburgen vorhanden gewesen sein. In späterer Zeit, vielleicht im 17. ode 18. Jahrhundert, sind die Amtsitze dann von Burgen in die bedeutendsten Orte des jeweiligen Talsystems verlegt worden. Das diese Annahme berechtigt ist, zeigen uns noch die Verhältnisse wie sie um das Jahr 1800 bestanden. Wir haben Ämter mit Hauptorten, die man geradezu als Hauptstädte bezeichnen kann, neben solchen, deren Sitz noch auf der alten Burg erhalten war. Ihrer Bedeutung nach werden die fürtstlichen Ämter geschieden in einfache Ämter, mit einem Amtmann an der Spitze und in Oberämtern, deren Verwaltung neben dem Amtmann noch ein adliger Oberamtmann vorstand.
1. Das Vizedomamt der Residenzstadt Fulda umfaßte das noch heute wohl erkennbare Gebiet der Altstadt innerhalb des Mauerrings einschließlich der Peters- und Florengasse.
2. Das Amt Altenhof bildete den Gerichtsbezirk für die fürstlichen Vorstädte der Residenz. Es teilt sich in die Ober- Mittel- und Untergemeinde, die auch den Namen Tränkergemeinde führte.
3. Das Oberamt Bieberstein hatte seinen Sitz noch auf der Burg. Zu ihm gehörten die Ortschaften des Biebertals und des oberen Ulstergrundes: Almus, Armenhof, Batten, Bieberstein, Brand, Dietges, Egelmes, Elters, Findlos, Gotthards, Gruben, Hausarmen, Hofbieber, Kermes, Kielos, Langenbieber, Liebhards, Mahlerts, Magretenhaun (zur Hälfte) Melperts, Niederbieber, Oberbernhards, Obernüst, Rödergrund, Sandberg, Schwarzbach, Seiferts, Steens, Thaiden, Thiergarten, Traisbach, Unterbernhards, Wallings, Weihershof, Wiesen, Wittges, Wolferts.
4. Das Oberamt Brückenau umfaßte das Gebiet der Sinn mit den Ortschaften: Breitenbach, Brückenau, Geroda, Mitgenfeld, Modlos, Oberleichtersbach, Römershag, Schildeck, Schondra, Speicherz, Unterleichtersbach, Unterriedenberg, Volkers, Wernarz, Züntersbach (zur Hälfte).
5. Das Oberamt Burghaun an der Haune lag im Nordwesten des Landes. Zu ihm gehörten: Burghaun, Großenmoor, Gruben, Hechelmannskirchen, Herberts, Klausmarbach, Kleinmoor, Langenschwarz, Mahlerts, Michelsrombach, Oberfeld, Oberrombach, Rothenkirchen, Rudolphshan, Schlotzau, Steinbach.
6. Das Oberamt Dermbach im Nordosten des Hochstifts gehörte zum Flußgebiet der Felda. Gelegentlich findet sich auch noch der Name "Fichberg". Das kleine Amt umfasste: Andenhausen, Brunnhardtshausen, Dermbach, Diedorf, Empftershausen, Klings, Neidhartshausen, Oberalba Unteralba.
7. Das Oberamt Eiterfeld, nach der Burg auch oft Fürsteneck genannt, zerfiel in zwei durch reichsritterschaftliche Gebiete getrennte Gerichtsbezirke. Zumeigentlichen Oberamt zählten: Arzell, Betzenrod, Dittlofrod, Eiterfeld, Körnbach, Leibolz, Leimbach, Malges, Mengers, Oberufhausen, Oberweissenborn, Reckrod, Unterufhausen, Wölf. Die Ortschaften des Haunetals Hermannspiegel, Mauers, Meisenbach, Müsenbach, Neukirchen, Odensachsen und Siegwinden bilden das Gericht Neukirchen.
8. Das Centoberamt Fulda, kurz Centfuld genannt, war das größte. Es erstreckte sich auf beidne Ufern der Fulda bis in das Haunetal über das Gebiet folgender Ortschaften: Bachrain, Bernhards, Besges, Bronnzell, Dietershausen, Dipperz, Dirlos, Dörmbach, Edelzell, Eichenzell, Finkenhain (Mordgraben), Friesenhausen, Giesel, Gläserzell, Haimbach, Horas, Istergiesel, Kämmerzell, Kerzell, Keulos, Kohlhaus, Künzell, Lehnerz (teilweise), Löschenrod, Lüdermünd, Maberzell, Magretenhaun (zur Hälfte), Melzdorf, Mittelrode, Niederrode, Niesieg, Oberrode, Reinhards, Rex, Rodges, Rönshausen, Rothemann, Sickels, Steinau, Steinhaus, Welkers, Wissels, Wisselsrod, Ziegel.
9. Das Oberamt Geisa, auch Rockenstuhl genannt, lag im Flußgebiet der Ulster. Es umfaste Apfelbach, Bermbach, Borbels, Borsch, Bremen, Buttlar, Geblar, Geisa, Geismar, Ketten, Kranlucken, Langwinden, Mieswarz, Motzlar, Otzbach, Reinhards, Schleid, Spahl, Walkes, Wenigentaft, Wiesenfeld, Zitters.
10. Das Oberamt Hamelburg lag ganz im Süden des Fürstentums und reichte bis in das Gebiet der fränkischen Saale. zu ihm gehörten außer der Stadt Hammelburg die Dorfschaften: Diebach, Feurethal, Hundsfeld, Obererthal, Obereschenbach, Pfaffenhausen, Schwärzelbach, Untergeiersnest, Untererthal, Untereschenbach, Wartmannsroth, Westheim.
11. Das Oberamt Haselstein war nur für wenig Ortschaften zuständig: Großentaft, Grüsselbach, Haselstein, Kirchhasel, Rasdorf, Setzelbach, Soisdorf, Treischfeld.
12. Das Oberamt Herbstein wurde durch die riedeselschen Gebiete in zwei Teile zerrissen. Der Kleinere enthielt nur die vom Fürstentum gänzlich erklavierte Stadt Herbstein, der übrige bildete das Gericht Hosenfeld mit den Siedlungen: Brandlos, Hauswurz, Hosenfeld, Pfaffenrod, Poppenrod, Schletzenhausen.
13. Das Oberamt Hünfeld beschränkt sich auf die Stadt.
14. Das Oberamt Mackenzell umfaßt die Unterläufe der Nüst und der Hasel sowie ein Stück des Haunetales: Dammersbach, Großenbach, Hofaschenbach, Hünhan, Mackenzell, Marbach, Morles, Nüst,Oberaschenbach, Rimmels, Rosbach, Rückers, Sagenzell, Silges.
15. Das Oberamt Motten war nur gering an Umfang; zu ihm gehörten: Altglashütten, Dalherda, Kothen, Motten, Neuglashütten, Stellberg, Werberg.
16. Das Oberamt Neuhof hatte seinen Namen nach einer Wasserburg im Fliedetal. Es umfaste: Büchenberg, Buchenrod, Döllbach, Dorfborn, Eichenried, Ellers, Flieden, Hattenhof, Höf und Haid, Kauppen, Magdlos, Mittelkalbach, Neustadt, Niederkalbach, Opperz, Rommerz, Rückers, Schweben, Stork, Veitsteinbach, Zillbach.
17. Das Amt Salmünster bildete eine weit nach Südwesten vorgeschobene Exklave im Kinzigtal mit den Städten Salmünster und Soden und dem Dorf Ahl.
18. Das Amt Salzschlirf war auf das Dorf gleichen Namens und seiner Saline beschränkt.
19. Das Amt Uerzell, ebenfalls eine Exklave im Südwesten, umfaste: Klesberg, Marborn, Neustall, Rabenstein, Rebsdorf, Sarrod, Uerzell, Ulmbach, Weidenau.
20. Das Amt Wehers bildeteden Gerichtsbezirk für die Bewohner der Rhönortschaften: Abtsroda, Altenfeld, Ebersburg, Gackenhof, Gichenbach, Hettenhausen, Lütter, Poppenhausen, Rodholz, Schmalnau, Steinwand, Thalau, Weyhers.
II. Die Domkapitularischen Ämter
21. Die domkapitularsche Audienz war zuständig für einige Vorstädte der Residenz, nämlich die Kellerei Hinterburg, Hospital zum Heiligen Geist, Leinwebergraben und für die Ortschaften bezw. Höfe Dietershan, ein Hof zu Lehnerz, (? die Kalteherberge, der heutige Leipzigerhof), Winnenhof und Ziehers im Gebiet der Centfuld, Hattenroth und Melters im Amt Weyherrs.
22. Das Gericht Lüder bildete einen ziemlich geschlossenen Bezirk im Westen des Landes mit den Ortschaften des Lüdergebietes: Eichenau, Großenlüder, Jossa, Kleinlüder, Lütterz, Malkes, Müs, Oberbimbach, Uffhausen, Unterbimbach.
III. Die propsteilichen Ämter.
23. Das Propsteiamt Andreasberg oder Neuenberg wurde oft auch als Domdechaneiamt bezeichnet, da es stets dem rangältesten Propst, der zugleich Domdechant war, unterstand. Zu ihm gehörten von den Vorstädten der Residenz die Legsfeldergasse, in der Centfuld Dassen, Neuenberg, Pilgerzell und Tiefengruben.
24. Das Propsteiamt Blankenau bildete einen geschlossenen Bezirk im Schwarzatal mit den Orten Blankenau, Gersrod und Hainzell.
25. Das Propsteiamt Johannesberg lag sehr weit zerstreut. Zu ihm gehörten in der Centfuld: Engelhelms, Florenberg, Hamerz, Weimesmühle in der Gemeinde Kerzell, Zell, Zirkenbach; im Oberamt Neuhof: der Hof Geringshauf in der Gemeinde Hattenhof; im Amt Weyhers: Teile von Lütter und das Dorf Ried.
26. Das Propsteiamt Michesberg war zuständig für: die Burkardshöfe (Gemeinde Welkers), den Lanneshof (Künzell) und Niederhorwieden (Rex) in der Centfuld; für Altenhof, den Weiler Memlos (Gemeinde Lütter) und Teile von Sieblos (Gemeinde Abtsroda) im Amt Weyhers.
27. Das Propsteiamt Pertersberg bildete einen ziemlich geschlossenen Bezirk in der Centfuld. Es gehörten dazu: Almendorf, Böckels, Brauhaus (= Dorf Petersberg), Götzenhof, (Gemeinde Steinau), Kriesmühle (Magretenhaun), Teile von Lehnerz, Lingsgrund ( Wisselsrod), Oberhorwieden (Rex), Stöckels.
28. Das Propsteiamt Sannerz bildete eine Exsklave im Süden des Fürstentums mit den Ortschaften: Herolz, Sannerz und Weiperz.
29. Das Propsteiamt Thulba umfaßte ein abgerundetes Gebiet zwischen den Oberänntern Brückenau und Hammelburg mit den Ortschaften: Frankenbrunn, Münchau, Obergersnest, Reith, Schönderling, Seeshof, Gingenrain, Thulba.
30. Das Propsteiamt Zella teilte das Amt Dermbach in zwei Teile: zu ihm gehörten: Föhlritz, Gerstengrund, Glattbach, Hochrain, Lenders, Lindenau, Steinberg, Zella.
Das fürstliche Gut Johannesberg im Rheingau und die Propstei Holzkirchen in Franken bildeten ebefalls eigene Gerichtsbezirke, doch waren diese so gering an Umfang, daß sie nirgends als selbständige Ämter genannt werden. Dazu lagen sie von dem Gebiete des Fürstentums weit ab und wurden wohl niemals recht eigentlich als Teile des Fuldaer Landes empfunden.
B. Fulda als fürstliche - oranisches Territorium
Durch den Reichsdeputationshauptschluß wurde das Fürstbistum Fulda säkularisiert und neben verschiedenen anderen weit zerstreut liegenden Gebieten des Deutschen Reiches dem Erbstatthalter der Niederlande zugesprochen, der es seinem Sohn Wilhelm Friedrich, dem Erbprinzen von Oranien Nassau Diez, überließ. Doch schon am 6. Dezember 1802 hielt der neue Regent seinen Einzug in Fulda. Eine seiner ersten Regierungshandlungen beschäftigte sich mit der Neuordnung des Territoriums. Bereits am 8. Januar 1803 erschien die Landesherrliche Verordnung die Ober= und Ämter betrefffend. Alle Gerichtsbarkeit sollte von nun an vom Landesherrn ausgehen. Hierrmit fielen die Lehenvogteilichkeiten oder Patrimonialjuristdiktion fort. Für die Neueinteolung der Amtsbezirke war einzig die geographische Lage maßgebend. Demgemäß bildeten alle vom Hauptland erklaviert liegenden Gebiete selbstständige Ämter, so das Oberamt Salmünster, die Ämter Sannerz und Ürzell und das Stadtschultheißenamt Herbstein. Imverändert blieben die Ämtsbezierke Burghaun, Eiterfeld mit dem Gericht Neukirchen, Haselstein und Motten. Vereinigt wurden Hünfeld und Mackenzell umOberamt Hünfeld. Kleinere Gebietserweiterungen erführen die Ämter Bieberstein durch den centfuldischen Teil Magrethenhaun, Neuhof durch Geringshaut, Geisa durch Gerstengrund und Hochrain, größeren Gebietszuwachs erhielten Dermbach durch die Orte Föhlritz, Glattbach, Lenders, Lindenau, Steinberg und Zella, Hammelburg durch Frankenbrunn, Reith, Seeshof und Thulba, Brückenau durch Münchau, Obergeiersnest, Schönderling und Singenrain, Weyhers durch Altenhof, Lütter mit Memlos, Melters mit Hattenroth, Ried und Sieblos. Zu fürstlichen Ämtern umgebildet wurden das domkapitularsche Gericht Lüder (als Oberamt Großenlüder) und Ausschluß der Ortschaft Jossa und Zufügung von Salzschlirf, sowie die Propstei Blankenau unter Hinzunahme des Gerichts Hosenfeld und des eben erwähnten Dorfes Jossa- Ui, Vizedomamt der Residens wurden alle Vorstädte geschlagen (eingemeintet), damt verschwand das Amt Altenhof. Endlich wurden alle im Gebiet der Centfuld gelegenen Dörfer kapitularischer oder propsteilicher Gerichtsbarkeit zu besagtem Amt geschlagen, welches nun seinerseitd des allzu großen Umfanges wegen in zwei Centoberämter, Fulda und Johannesberg geteilt wurde, deren Grenze der Fuldafluß bildete. Mit Berechtigung durfte der Erbprinz am Schluß seiner Verordnung darauf hinweisen, daß er die Zahl der Ämter von 30 auf 21 vermindert hatte. Die Ämter wurden in drei Klassen eingeteilt:
I. Klasse: 1. das Vizedomamt der Residenz und aller Vorstädte, 2. und 3. die Centoberämter Fulda und Johannesberg, die Oberämter4. Hammelburg, 5. Bieberstein, 6. Geisa, 7. Brückenau, 8. Neuhof, 9. Eiterfeld, 10. Hünfeld
II. Klasse: die Oberämter 11. Dermbach, 12. Haseltstein, 13. Großenlüder, 14. Weyhers
III. Klasse: die Oberämter 15. Motten, 16. Ürzell, 17. Blankenau, 18. Burghaun, 19. Salmünster, 20. das Stadtschltheißenamt Herstein, 21. das Amt Sannerz
Lange freilich blieb diese Ordnung nicht bestehen. Durch Bekanntmachung vom 22. März 1805 wurde die Vereinigung der Amtsbezirke Sannerz und Ürzell mit Salmünster, Motten mit Brückenau und Blankenau nebst Herbstein mit Großenlüder verfügt. Hierdurch wurde die Zahl der Ämter um weitere fünf vermindert, es blieben also noch 16.
Im Jahre 1806 fand die Herrschaft Wilhelm Friedrichs ihr Ende. Da der Erbprinz in der Schlacht bei Jena auf preußischer Seite mitgefochten hatte, wurde er am 17. Oktober seiner Lande entsetzt. Am 27. Oktober zog der französische Marschall Mortier in Fulda ein.
C. Fulda unter den Zwischenherrschaften der napoleonischen Zeiten
Das Fuldaer Land blieb für die nächsten Jahre unter unmittelbarer Verwaltung Frankreichs. An seiner Organisation wurde in dieser Zeit nichts geändert. Erwähnenswert ist nur, dass es die beiden abliegenden Exklaven Holzkirchen und Johannesberg im Rheingau endgültig verlor. Am 4. August 1807 nahm Napoleon Hozkirchen für sich selbst in Anspruch und schenkte es im Jahre 1808 seinem Marschall Duroc. Johannesberg kam am 20. August 1807 an den Marschall Kellermann. Die spätere Schicksale der beiden Gutsbezirke gehören nich mehr in den Rahmen vorliegender Arbeit.
Am 1. Mai 1810 gründete Napoleon für Karl von Dalberg, den Fürstprimas des Rheinbunds, das Großherzogtum Frankfurt, dem am 19. Mai das Fuldaer Land als "Departement" angegliedert wurde. Bei dieser Gelegenheit ging die Stadt Herbstein verloren, die an Hessen-Darmstadt kam. Einen Ersatz für diesen Verlust erhielt das Land in den fünf Dörfern des Huttenschen Grundes, Eckardroth, Kerbersdorf, Romsthal, Wahlert und Katholisch-Willenroth, die zum Oberamt Salmünster geschlagen wurden. Das Großherzogtum Frankfurt war an sich kein einheitlicher Staat; lediglich erhielten seine innerlich voneinander recht verschiedenen Bestandteile den einheitlichen Namen Departements. Im Departement Fulda blieb die Ämterverfassung nach dem Stand vom 22 März 1805 bestehen, nur mußte die alte, eingebürgerte Bezeichnung Amt der französischen Einheitsbezeichnung Distriktsmairie weichen. Das Departement Fulda umfaßte also 16 Distriktsmairien, deren Einwohnerzahlen im Jahre 1812 betrugen:
Zahl der Gemeinden | Einwohnerzahl | |||||
1. | Stadt | Fulda | 1 | 7 468 | ||
2. | Distriktsmairie | Bieberstein | 26 | 5 432 | ||
3. | Distriktsmairie | Brückenau | 23 | 8 998 | ||
4. | Distriktsmairie | Burghaun | 16 | 4 508 | ||
5. | Distriktsmairie | Dermbach | 16 | 4 182 | ||
6. | Distriktsmairie | Eiterfeld | 20 | 5 504 | ||
7. | Distriktsmairie | Fulda-Land | 34 | 7 329 | ||
8. | Distriktsmairie | Geisa | 21 | 6 263 | ||
9. | Distriktsmairie | Großenlüder | 20 | 7 970 | ||
10. | Distriktsmairie | Hammelburg | 18 | 8 391 | ||
11. | Distriktsmairie | Haselstein | 9 | 3 078 | ||
12. | Distriktsmairie | Hünfeld | 17 | 5 938 | ||
13. | Distriktsmairie | Johannesberg | 21 | 3 440 | ||
14. | Distriktsmairie | Neuhof | 21 | 7 835 | ||
15. | Distriktsmairie | Salmünster | 18 | 7 154 | ||
16. | Distriktsmairie | Weyhers | 24 | 6 876 |
Lange sollte die Herschaft Dalbergs über das Fuldaer Land nicht dauern. Nach der Schlacht bei Leipzig wurde das Großherzogtum Frankfurt aufgelöst. Am 6. November 1813 trat eine vorläufige österreichische Verwaltung in Kraft, die bis zum 27. Juli 1815 währte.Unterdessen wurde auf dem Wiener Kongreß über die Neuordnung in Deutschland verhandelt. Das Ergebnis war für das Fuldaer Land besonders dedeutungsvoll: es wurde aufgeteilt. Nach der Schlußakte des Wiener Kongresses vom 9. Juli 1815 erhielt Preußen die fuldischen Ämter Fulda Stadt, Burghaun, Dermbach, Eiterfeld, Fulda - Land, Geisa, Großenlüder, Haseltstein, Hünfeld, Johannesberg, Neuhof, Weyhers und die Hälfte von Bieberstein; Österreich erhielt Brückenau, Hammelburg und Salmünster, dazu vom Amt Bieberstein die Ortschaften des Ulstergrundes: Batten, Brand, Dietges, Findlos, Liebhards, Melperts, Oberbernhards, Seiferts und Thaiden.
Die im Norden an das Fuldische angrenzenden ehemals reichsritterschaftlichen Gebiete von Buchenau, Lengsfeld, Mansbach und Wehrda wurden ebenfalls Preußen zugesprochen. Durch Vertrag vom 22. September 1815 trat Preußen die Ämter Dermbach und Geisa, sowie die Ritterschaft Lengsfeld an Sachsen - Weimar ab, die übrigen Gebiete überließ es am 16. Oktober 1815 an Kurhessen. Durch Vertrag vom 20. März 1816 tauschte Kurhessen das Amt Salmünster mit Sanner´z, Uerzell und dem Huttenschen Grunde gegen Abtretung des Amtes Weyhers ohne die Dörfer Melters und Hattenroth mit Österreich aus. Am 14. April 1816 überließ Österreich seinen Anteil an Bayern.
D. Das Land Fulda als Teil Kurhessens.
a. Das GroßherzogtumFulda
Nich ganz drei Fünftel des fuldischen Gebietes mit der alten Hauptstadt waren durch diese Verhandlungen Kurhessen zugefallen. Wollen wir veiterhin von einem Land Fulda reden, so müssen wir uns auf dieses Bruchstück beschränken. Durch kurfürstliches Patent vom 31. Januar 1816 wurde das Gebiet, vermehrt um die ehemals reichsritterschaftlichen Bezirke von Buchenau, Mansbach und Wehrda, unter dem Titel eines Großherzogtums Fulda mit den kurhessischen Staaten vereinigt und das schwarze Abtskreuz auf weißem Feld in das kurhessische Staatswappen aufgenommen. Die einzelnen Teile der Kurlande blieben nach Organisation und Verwaltung selbständig und voneinander getrennt. Sie bildeten noch immer ein Territorium, das einzig durch die Person des Monarchen zusammengehalten wurde. Die in oranischer Zeit geschaffende Amtseinteilung blieb noche einige Monate unverändert bestehen, bis das Organisations=Edist vom 28. Dezember 1816 für das Großherzogtum Fulda eine zweckmäßigere Neugliederungbrachte. Das Großherzogtum wurde in acht Amtsbezirke eingeteilt:
1. Das Stadtamt Fulda wurde auf die umliegenden Mühlen und die Höfe Ober und Unterziehers ausgedehnt.
2. Das Landamt Fulda umfaßte den größten Teil der in oranischer Zeit geschaffenen Zentoberämter Fulda und Johannesberg, dazu die Hälfte des Restamtes Bieberstein; zum ihm gehörten: Allmus, Almendorf, Armenhof, Bachrain, Bernhards, Besges, Bieberstein, Böckels, Bronnzell, Dassen, Dietershan, Dietershausen, Dipperz, Dirlos, Dörmbach, Edelzell, Egelmes, Eichenzell, Elters, Engelhelms, Finkenhain, Florenberg, Friesenhausen, Giesel, Gläserzell, Gruben, Haimbach, Harmerz, Hattenroth, Hofbieber, Horas, Istergiesel, Johannesberg, Kämmerzell, Keulos, Kohlgrund, Kohlhaus, Külos, Künzell, Langenbieber, Lehnerz, Lüdermünd, Maberzell, Margrethenhaun, Melters, Melzdorf, Mitterode, Neuenberg, Niederbieber, Niederrode, Niesig, Oberrode, Petersberg, Pilgerzell, Reinhards, Rex, Rodges, Rönshausen, Sickels, Steens, Steinau, Steinhaus, Stöckels, Tiefengruben, Traisbach, Weihershof, Welkers, Wiesen, Wissels, Wesselsrod, Wolferts, Zell, Zirkenbach.
3. Das Amt Neuhof wurde nach Norden über einige Ortschaften der Centoberämter Fulda und Johannesberg ausgedehnt; es umfaßte: Büchenberg, Buchenrod, Döllbach, Dorfborn, Eichenried, Ellers, Flieden, Hattenhof, Höf und Haid, Kauppen, Kerzell, Löschenrod, Magdlos, Mittelkalbach, Neustadt, Niederkalbach, Opperz, Rommerz, Rothemann, Rückers, Schweben, Stork, Veitsteinbach, Weidenau, Ziegel, Ziellbach.
4. Das Amt Hünfeld verlor einen Ort an Burghaun, erhielt dafür aber Zuwachs durch die andere Hälfte des Restamtes Bieberstein und einen Teil von Haselstein; zu ihm gehörte: Dammersbach, Gotthards, Großenbach, Haselstein, Hausarmen, Hofaschenbach, Hünfeld, Kermes, Kirchhasel, Mackenzell, Mahlerts, Marbach, Mittelaschenbach, Molzbach, Morles, Nüst, Oberaschenbach, Obernüst, Rimmels, Rödergrund, Roßbach, Rückers, Sandberg, Sargenzell, Schwarzbach, Setzelbach, Silges, Unterbernhards, Wallings, Wittges.
5. Das Amt Eiterfeld wurde vergrößert durch den anderen Teil von Haselstein sowie die ritterschaftlichen Bezirke von Buchenau und Mansbach; es war zuständig für: Arzell, Betzenrod, Bodes, Buchenau, Dittlofrod, Eiterfeld, Erdmannrode, Fischbach, Giesenhain, Glaam, Großentaft, Grüsselbach, Hermannspiegel, Körnbach, Leibholz, Leimbach, Malges, Mansbach, Mauers, Mengers, Meisenbach, Müsenbach, Neukirchen, Oberbreitsbach, Oberufhausen, Oberweisenborn, Odensachsen, Rasdorf, Reckrod, Siegwinden, Soisdorf, Soislieden, Treischfeld, Unterufhausen, Wölf.
6. Das Amt Burghaun erhielt eine Ortschaft vom Amt Hünfeld und die Dörfer des Wehrdaer Bezirks;es umfaßte: Burghaun, Großenmoor, Gruben, Hechelmannskirchen, Herberts, Hünhan, Klausmarbach, Kleinmoor, Langenschwarz, Mahlerts, Michelsrombach, Oberfeld, Oberombach, Rhina, Rothenkirchen, Rudolphshan, Schletzenrod, Schotzau, Steinbach, Wehrda, Wetzlos.
7. Das Amt Großenlüder behielt dien Umfang vom 22. März 1805, selbstverständlich ohne das an Hessen - Darmstadt überlassene Herbstein; seine Ortschaften waren: Blankenau, Brandlos, Eichenau, Gersrod, Großenlüder, Hainzell, Hauswurz, Hosenfeld, Jossa, Kleinlüder, Lütterz, Malkes, Müs, Oberbimbach, Pfaffenrod, Poppenrod, Salzschlirf, Schletzenhausen, Uffhausen, Unterbimbach.
8. Das Amt Salmünster umfaßt die im Süden des Großherzogtums liegenden Exklaven, war also räumlich identisch mit der Distriktsmairie gleichen Namens aus der Zeit Dalbergs; es umfaßte: Ahl, Eckardroth, Herolz, Kerbersdorf, Romsthal, Salmünster, Sannerz, Sarrod, Soden, Ürzell, Ulmbach, Wahlert, Weiperz, Katholisch-Willenroth.
Bald machte sich ein Mangel an dieser Organisation bemerkbar: der Umfang des Landamtes Fulda war zu ausgedehnt. Deswegen wurde durch Bekanntmachung vom 28. September 1818 die Abtrennung eines neunten Amtes mit dem Sitz in Bieberstein verfügt. Diese Amt umfaßte: Allmus, Almendorf, Böckels, Dietershausen, Dipperz, Dirlos, Dörmbach, Egelmes, Elters, Friesenhausen, Gruben, Hofbieber, Keulos, Kohlgrund, Jülos, Langenbieber, Magretenhaun, Melzdorf, Niederbieber, Rex, Steens, Steinau, Steinhaus, Traisbach, Weihershof, Wiesen, Wissels, Wisselsrod, Wolferts.
b. Die Provinz Fulda
Am 27. Februar 1821 verschied Kurfürst Wilhelm I. im alter von 78 Jahren und Wilhelm der II. ergriff die Zügel der Regierung. Gleich nach seiner Thronbesteigung wurde die Umgestaltung der Kurlande zu einem Einheitsstaat in Angriff genommen und schon am 29. Juni 1821 konnte die Verordnung die Umbildung der bisherigen staatsverwaltung betreffend veröffentlicht werden. Der Kurstaatwurde in wier Provinzen eingeteilt:
1. Niederhessen
2. Oberhessen
3. Fulda
4. Hanau
Die Provinzen wurden in Kreise unterteilt, diese wiederum in Landgerichte bezw. Ämter. Die Provinz Fulda, wie die übrigen nach geographischen Gesichtspunkten gebildet, deckte sich nicht mit dem bisherigen Großherzogtum. Das exklavierte Amt Salmünster wurde zur Provinz Hanau geschlagen, die Provinz Fulda dagegen nach Norden und Osten erweitert. Zu ihr gehörten außer der Hauptmasse des bisherigen Großherzogtums das Fürstentum Hersfeld, die altniederhessischen Ämter Friedewald und Landeck und die Herrschaft Schmalkalden. Die Organisation der Provinz läßt sich am hesten aus folgender Übersicht erkennen, die durch Verordnung vom 30. August 1821 bekannt gegeben wurde:
I. Kreis Fulda
a.) Landgericht Fulda, bestehend aus:
1. dem bisherigen Stadtamt Fulda,
2. dem bisherigen Landamt Fulda,
3. dem bisherigen Amt Bieberstein,
4. dem Dorf Marbach des Amtes Hünfeld,
5. den Ortschaften Kerzell, Löschenrod und Ziegel mit Sulzhof des Amtes Neuhof
b.) Amt Großenlüder (unverändert)
c.) Amt Neuhof (ohne Kerzell, Löschenrod und Ziegel mit Sulzhof).
II. Kreis Hünfeld
a.) Amt Hünfeld, bestehend aus:
1. dem bisherigen Amt Hünfeld (ohne Marbach),
2. dem Rasdorf vom Amt Eiterfeld.
b.) Amt Burghaun (unverändert)
c.) Amt Eiterfeld (ohne Rasdorf).
III. Kreis Hersfeld
a.) Landgericht Hersfeld
b.)Amt Friedewald
IV. Kreis Schmalkalden
a) Landgericht Schmalkalden
b) Amt Brotterode
c) Amt Steinbach
Erwänhnenswert ist für die vorliegende Arbeit auch einiges aus der Provinz Hanau. Sie wirde ebenfalls in vier Kreise eingeteilt, von denen einer seinen Sitz in der altfuldischen Stadt Salmünster erhielt. Diese Kreis Salmünster gliederte sich in:
a) das Amt Salumünster (ohne Herolz, Sannerz und Weiperz),
b) das Gericht Wächtersbach,
c) das Gericht Birstein
Die drei eben genannten Orte des ehemaligen Propsteiamtes Sannerz kamen zum Amt Steinau des Kreises Schlüchtern. Lange freilich, dass sei gleich hier erwähnt blieb der Kreis Salmünster nicht bestehen. Durch Ausschreiben des Staatsministeriums vom 23. November 1829 wurde seine Auflösung zum 1. Januar 1830 bekannt gemacht. Das Amt Salmünster nebst dem Gericht Romsthal, die fuldischen Gebiete also, wurden dem Kreis Schlüchtern zugeteilt.
Für die Zukunft deckte sich in amtlicher Hinsicht das Fuldaer Land mit der Provinz Fulda. Im Volksbewußtsein allerdings blieben die Kreise hersfeld und mehr noch Schmalkalden den Fuldaern fremd, für sie war das Heimatland auf die beiden Kreise Fulda und Hünfeld beschränkt. Eine kleine Gebietsänderung wurde noch vor Ablauf des zweiten Jahres nach der Staatsumbildung innerhalb der Provinz Fulda notwendig. Durch bekanntmachung vom 1. August 1823 kam der Ort Gruben vom Kreis Fulda zu dem Kreis Hünfeld im Austausch gegen Witgtes. Über zwanzig Jahre blieb dann der Zustand der Gebiete der gleiche. Eine vorübergehende Neuerung brachte erst wieder die Zeit vom 1848. Durch Gesetz vom 31. Oktober 1848 wurde Kurhessen in neun Verwaltungsbezirke eingeteilt und am 29. Januar 1849 erschien das Ausschreiben des Ministeriums des Innern, das die neue Gliederung des Staates enthielt, wie sie am 1. Februar in Gültigkeit trat. Das gesamte altfuldische Gebiet ohne Salmünster gehörte zum
VI. Verwaltungsbezirk "Fulda" mit dem
15. Verwaltungsamt Fulda für das Landgericht
16. Verwaltungsamt Hünfeld für die Ämter Hünfeld, Burghaun und Eiterfeld.
Auf Grund eines weiteren Gesetzes vom 31. Oktober 1848 wurde durch Verordnung vom 21. März 1850 das Landgericht Fulda in drei Juztizämter ( Die neue, einheitliche Bereichnung der Ämter) aufgelöst, die alle ihren Sitz in Fulda behielten. Das Justizamt I war zuständig für die Stadt Fulda, das Justizamt II zu Fulda umfasste die Ortschaften: Besges, Bronzell, Dietershan, Edelzell, Eichenzell, Engelhelms, Giesel, Gläserzell, Haimbach, Hamerz, Hattenroth, Horas, Istergiesel, Johannesberg, Kämmerzell, Kerzell, Kohlhaus, Lehnerz, Löschenrod, Lüdermünd, Maberzell, Marbach, Melters, Mittelrode, Neuenberg, Niederrode, Niesig, Oberrode, Reinhards, Rodges, Rönshausen, Sickels, Tiefengruben, Welkers, Zell, Ziegel, Zirkenbach.
Zum Justizamt III gehörten: Allmus, Almendorf, Armenhof, Bachreain, Bernhards. Böckels, Dassen, Dietershausen. Dipperz, Dirlos, Dörmbach, Egelmes, Elters, Finkenhain, Florenberg, Friesenhausen, Hofbieber, Keulos, Kohlgrund, Külos, Künzell, Langenbieber, Margretenhaun, Melzdorf, Niederbieber, Petersberg, Pilgerzell, Rex, Steens, Steinau, Steinhaus, Stöckels, Traisbach, Weihershof, Wiesen, Wissels, Wisselsrod, Wittges, Wolferts.
Durch Verordnung vom 7. Juli 1851 wurde die alte Einteilung des Kurstaates in Kreise und Provinzen wieder hergestellt, wobei die Behörden der Kreise die Bezeichnung Landratsämter erhielten. Die Justizämter aber blieben nach der Organisation vom 21. März 1850 bestehen. Am 15. September 1851 begannen die Provinzial- und Kreisbehörden ihre Tätigkeit. Erst das Jahr 1866 sollte neue folgenschwere Änderungen bringen.
E. Das Ende des Landes Fulda
Die Ereignisse des Jahrs 1866 sind allgemein bekannt. Am 28. Juni wurde die Regierung des hessischen Kurfürsten suspendiert, an seine Stelle trat als Administrator ein preußischer Regierungspräsident. Am 29. September wurde das gesetz vom 20. September 1866 bekannt gemacht, dass neben anderen deutschen Staaten auch Kurhessen für immer mit der preußischen Monarchie vereinigt werden sollte. In dem Patent wegender Besitznahme vom 3. Oktober erklärte König Wilhelm, dass er die Titel des vormaligen Kurfürsten seinen eigenen hinzufügen werde. Hiermit ging der Tirel eines Großherzogs von Fulda an das preußische Königshaus über, das Abtskreuz wurde in das große preußische Staatswappen übernommen.
Durch Verordnung vom 22. Februar 1867 wurde aus dem ehemalgen Kurstaat,vermehrt um einige kleinere vormals bayrische bezw. hessen-darmstädtische Gebiete unter Abtretung der in Hessen-Darmstadt exklaviert liegende Orte, ein Verwaltungsbezirk unter dem Namen Regierungsbezirk Kassel gebildet. Die neue Regierung trat am 1. Oktober 1867 in Wirksamkeit. Am gleichen Tag wurde die kurhessische Provinz Fulda aufgelöst, das offizielle Land Fulda beschränkte sich von nun an auf den preußischen Kreis gleichen Namens. Durch Erlaß vom 7. Dezember 1868 wurde durch Zusammenfassung der Regierungsbezirke Kassel und Wiesbaden die Provinz Hessen-Nassau gebildet.
Fuldaer Geschichtsblätter 1934
rem 201312